Patientenkolloquium 2019
Das Universitätsklinikum Bonn möchte Sie auch 2019 wieder für das Patientenkolloquium "Uni-Medizin für Sie: Mitten im Leben" herzlich einladen ... weiterlesen
Unsere Arbeit als Jugend- und Auszubildendenvertretung ist natürlich auch gesetzlich geregelt.
Unsere Handlungsgrundlage ist hierbei das LPVG NRW, das Landespersonalvertretungsgesetz.
Bei unserer Arbeit beziehen wir uns unter anderem auf das
Jugendarbeitsschutzgesetz, sowie das Jugendschutzgesetz.
Außerdem beziehen wir uns bei Handlungsbedarf auf die jeweiligen Ausbildungsgesetze.
Bei den Pflegeschülern ist dies das KrankenPflegeGesetz
und bei den dualen Ausbildungen (wie z.B. Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen), wirkt das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Weitere Informationen zu Gesetzen, Tarifverträgen und Gewerkschaften findet ihr bei der ver.di jugend und der vdla jugend