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Der Arbeitgeber hat einen Inklusionsbeauftragten bestellt, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt

Die Universitätsklinik Bonn hat einen Inklusionsbeauftragten bestellt, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt (§ 181 SGB IX). Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist und trifft auch dann zu, wenn nur ein schwerbehinderter Mensch oder wenige schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen sind. Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers übernimmt nicht die gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers; seine Hauptaufgabe ist vielmehr die Unterstützung und Kontrolle des Arbeitgebers im Hinblick auf die Einhaltung seiner gesetzlichen Verpflichtungen. Allerdings ist es wichtig dass der Inklusionsbeauftragte einen guten Überblick über den Betrieb beziehungsweise die Dienststelle hat und mit gewissen Entscheidungskompetenzen ausgestattet ist.

Für das Uniklinikum Bonn wurde Herr Wolfgang Watta zum Inklusionsbeauftragten ab dem 01.08.2022 bestellt.

Wolfgang WattaHerr Watta ist 57 Jahre alt und arbeitet seit 1993 am Uniklinikum Bonn, aktuell im Geschäftsbereich Personalwesen.

Selbst mit seiner eigenen Schwerbehinderung kennt Herr Watta das Thema “Schwerbehinderung am Arbeitsplatz“ bestens und unterstützt Sie auch dabei.

Wolfgang Watta;
Geschäftsbereich Personalwesen;
Venusberg Campus 1
53127 Bonn
Tel: 0228 287-15924
E-mail: Enable JavaScript to view protected content.

Für die Schwerbehindertenvertretung ist der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe.

Der Inklusionsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat bilden das betriebliche Integrationsteam. Gemeinsam kümmern sie sich um die Einstellung und behinderungsgerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Rahmen der Beschäftigungspflicht und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Schon im Eigeninteresse des Arbeitgebers achtet der Inklusionsbeauftragte auf optimale Arbeitsbedingungen der behinderten Menschen. Dabei nutzt er die Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten des Integrationsamtes (Begleitende Hilfe im Arbeitsleben).

 
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